Regelwerk der Zeitbörse Kassel e.V.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12.09.2007

1. Mitgliedschaft

 

1.1 Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jede(r) (incl. „juristischer Personen“ und Lebensgemeinschaften)

werden, die/der sich für die sozialen und gesellschaftlichen

Belange der Tauschringe interessiert und bereit ist, sich

aktiv mit seinen Talenten (Angeboten) in die Kasseler Zeitbörse einzubringen.

 

1.2 Eintrittsmodalitäten

Voraussetzung zu Teilnahme und Tausch in der Zeitbörse ist der

Zeitbörseneintritt. Der Eintritt erfolgt durch:

a) Abgabe eines ausgefüllten Mitglieds-Antrages,

b) Entrichten eines einmaligen Aufnahmebeitrags.

c) Bezahlung eines Jahres-Mitglieds-Beitrags im Voraus,

d) Anerkennung der Zeitbörsen-Regeln und der Satzung durch Unterschrift

 

1.3 Ruhende Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann für einen begrenzten Zeitraum für „ruhend“

erklärt werden. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dann

sind keine monatlichen Beiträge zu zahlen. Bei Wiederaufnahme

von Tauschgeschäften endet die ruhende Mitgliedschaft automatisch.

Eine Erklärung hierzu muss schriftlich zur Kenntnisnahme vorliegen

und in den Kreativen Seiten veröffentlicht werden.

 

1.4 Beendigung einer

Mitgliedschaft

Die Beendigung der Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder

Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und kann nur erfolgen,

wenn alle Kontostände (Talente und Mitgliedsbeiträge) ausgeglichen

sind.

Guthaben können der Zeitbörse Kassel e.V. oder anderen Mitgliedern

überlassen werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Talentguthaben

oder Beiträgen besteht nicht. Das Mitglied hat die Möglichkeit,

die Minustalente in Geld auszugleichen.

 

1.5 Talente-Abrechnung

vor Austritt aus der Zeitbörse

Guthaben können der Zeitbörse Kassel e.V. oder anderen Mitgliedern

überlassen werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Talentguthaben

oder Beiträgen besteht nicht

Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Minustalente in Geld auszugleichen.

 

1.6 Ausschluss eines Mitgliedes

Ein Ausschluss wegen unsozialen oder grob fahrlässigen Verhaltens

in der Zeitbörsen-Tätigkeit kann mit absoluter Mehrheit in einer MV

beschlossen werden, wenn zuvor das Leitungsteam informiert wurde

und eine nachfolgende Mediation (Vermittlung) stattgefunden

hat. Die Konfliktparteien sind zur Mediation verpflichtet und zahlen

die Kosten anteilig.

 

1.1 Neumitglieder

 

1.1.1 Probezeit Für jedes Neumitglied gibt es eine Probezeit von 6 Monaten, in der

kein Mitgliedsbeitrag in Talenten fällig ist sondern nur der Euro Beitrag.

 

1.1.2 Patenschaft In dieser Zeit kann jedem Neumitglied eine Patin / ein Pate zur Seite

gestellt werden.

 

1.1.3 Überziehungsrahmen

Während der Probezeit kann das Neumitglied an allen Tauschaktivitäten

teilnehmen bis zu einem Überziehungsrahmen von Minus

100 Talenten.

 

1.1.4 Beendigung der

Probezeit

Das Neumitglied kann in der Probezeit jederzeit austreten; angefallene

Minus Talente müssen jedoch in Euro oder mit Leistung ausgeglichen

werden.

 

1.1.5 Ablauf der Probezeit;

Einwände gegen

eine Mitgliedschaft

Nach Ablauf der Probezeit wird das Neumitglied automatisch Mitglied

mit allen Rechten und Pflichten, außer es liegen begründete

Einwände von anderen Mitgliedern oder den Mitgliedern des Vorstandes

vor, dann wird über die Mitgliedschaft in einer Mitgliederversammlung

abgestimmt.

 

1.2 Beiträge

 

1.2.1 Jahresbeitrag Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12 € (bei Postzustellung

von Mitteilungen), bzw. 6 € (bei E-Mail- Zustellung). Er ist im Voraus

zu zahlen.

 

1.2.2 Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 6 TL und wird monatlich

vom Talentekonto abgebucht.

 

1.3 Mitgliedskonten

 

1.3.1 Über-/Einsicht für die

Mitglieder

Es ist möglich, vor einem Tauschgeschäft im Büro anzufragen, ob

das Tauschgeschäft gedeckt ist.

Erstellen und Zustellen von Kontoauszügen: derzeit 2mal jährlich.

 

1.3.2 Überziehungsrahmen Jedes Mitglied verfügt über einen Überziehungsrahmen in Höhe

von Minus 400 Talenten. (Ausnahme: Siehe Neumitglieder!)

 

1.3.3 Überschreitung des Überziehungsrahmens

Ausnahmen:

Ist das Limit überschritten, wird das Mitglied für weitere Ausgaben

gesperrt, und es ist verpflichtet, organisatorische Aufgaben für die

Zeitbörse zu übernehmen.

Bei Überschreitung dieses Rahmens können Leistungen von anderen

Mitgliedern nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es sind

dann keine Talente-Ausgaben mehr möglich.

In besonderen Situationen kann der Überziehungsrahmen mit begründetem

schriftlichen Antrag sowie zusätzlichen Leistungsangeboten

zeitlich befristet erhöht werden. Der Antrag ist an den Vereinsvorstand

zu stellen und kann nur von ihm als Gruppe genehmigt

werden.

 

1.4 Talente

 

1.4 Stundenlohn in Talenten

Der Wert einer Stunde Arbeitszeit beträgt 20 Talente.

Die erarbeiteten Talente werden auf Schecks vergütet.

 

1.4.1 Einreichen der Talenteschecks.

Talenteschecks sind innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Danach

besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung

 

1.5 Mitglieder-Angebote, -Nachfragen, -Daten

 

1.5.1 Aktualität In eigenem Interesse ist jedes Mitglied gehalten, seine Angaben

und Angebote auf aktuellem Stand zu halten.

 

1.5.2 Leistungs-austausch Der Austausch erfolgt durch eigenständige Kontaktaufnahme mit

anderen Mitgliedern. Dazu können die aktuellen Angebote, Nachfragen

und Adressen aus den jeweils gültigen Kreativen Seiten genutzt werden.

 

1.5.3 Leistungshaftung Für erbrachte Leistungen haftet jedes Mitglied selbst. Die Zeitbörse

Kassel übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zuge der

getauschten Leistungen entstanden sind.

 

2. Leistungen der Zeitbörse

 

2.1 Daten der Mitglieder Aufnahme und Pflege aller Daten der Mitglieder

 

2.2 Mitgliederkonten Führen der Mitgliederkonten auf dem jeweils aktuellen Stand.

Erstellen und Zustellen von Kontoauszügen; derzeit 2 mal jährlich.

 

2.3 Einnahmen- und Ausgaben (€)

Ordnungsgemäße und zeitnahe Verbuchung aller Einnahmen und

Ausgaben sowie Führung eines Kassenbuchs.

 

2.4 Informationen an die Mitglieder

Erstellen und Versenden der Kreativen Seiten, derzeit 6 mal Jährlich

( 2 Vollausgaben und 4 Ergänzungsausgaben ).

 

2.5 Talent- Scheckformulare

Scheckformulare werden den Mitgliedern nach Bedarf kostenlos

zur Verfügung gestellt.

 

2.6 Büroöffnung / Sprechzeiten

Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten im Büro.

 

2.7 Beratung Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Mitgliedschaft und bei

der Aktualisierung von Angeboten und Nachfragen oder auch von

Anzeigen in den Kreativen Seiten.

 

2.8 regelmäßige schriftliche Mitteilungen an die Mitglieder

in den "Kreativen Seiten" in Verantwortung des Redaktionsbeirates

 

3. Organe der Zeitbörse

 

3.1 Oberstes Entscheidungsorgan

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ.

 

3.2 Lenkungsteam Die Mitgllieder des Vereinsvorstandes

 

3.3 Redaktionsbeirat Der Redaktionsbeirat (siehe redaktionelle Richtlinien) besteht aus 7

Mitgliedern: 1 Redakteur / Redakteurin (gewählt für 1 Jahr),

den Mitgliedern des Vereinsvorstandes und 3 unabhängigen Mitgliedern

(gewählt für 2 Jahre)

 

3.1 Mitgliederversammlung

 

3.1.1 Durchführungsturnus Mindestens 1 mal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt,

die in den ersten drei Monaten des Jahres abgehalten werden sollte.

 

3.1.2 Beschlussgremium für Wahlen und Änderungen

Sie beschließt über grundlegende Änderungen der

o Mitgliederbestimmungen,

o Beiträge,

o Entlastung und Wahl des Vorstandes

o Ausschluss von Mitgliedern

o Auflösung der Zeitbörse Kassel e.V.

(Mitglieder in der Probezeit sind nicht wahlberechtigt.)

 

3.1.3 Entscheidungen von besonderer Wichtigkeit

Änderungen der Mitgliedsbestimmungen können nur mit 2/3 der

anwesenden, wahlberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

 

3.1.4 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss schriftlich und mit Unterstützung von mindestens 10 % der Mitglieder bei nicht satzungsrelevanten Anliegen und 20 % bei satzungsrelevanten Anliegen beim Vorstand beantragt werden.
 

3.1.5 Einladung und Protokoll

Zu den Mitgliederversammlungen laden die Mitglieder des Vorstandes

schriftlich und fristgerecht mit Tagesordnung ein.

Die Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren und in den

Kreativen Seiten zu veröffentlichen.

 

3.2 Lenkungsteam

 

3.2.1 Bezeichnung Die Mitglieder des Vorstandes

 

3.2.2 Personelle Festlegung

Der Vorstand wird alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

3.2.3 Organisatorische Festlegung

Es gibt drei Zuständigkeitsbereiche, die wie folgt lauten:

Finanzen, interne Organisation und Öffentlichkeitsarbeit

 

3.2.3 - 1 Finanzen Dem Bereich – Finanzen - sind zugeordnet:

o die Scheckbuchungen, Kassenführung und Zahlungskon-trolle,

Budgetplanung

o Einnahme- Ausgaben-Rechnung ( zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung)

 

3.2.3 - 2 Interne Organisation Dem Bereich – Interne Organisation - sind zugeordnet:

o Die Eingabe der Mitgliedsdaten: Adresse, Angebote und Nachfragen,

die Erstellung, der Druck und die Verteilung der Kreativen

Seiten, der Mitgliederstammtisch

 

3.2.3 - 3 Öffentlichkeitsarbeit Dem Bereich – Öffentlichkeitsarbeit - sind zugeordnet:

o Die Sprechzeiten, Info-Stände, Info-Abende, PR, Inter-views, Kontaktpflege

zu anderen Tauschringen und zu anderen Gruppierungen

(Dem Vorstandsbereich "Öffentlichkeitsarbeit" sind die Sprechzeiten

zugeordnet, da hier die Zeitbörse nach außen repräsentiert wird

und hier die erste Anlaufstelle für neue Mitglieder ist.)

 

3.2.4 Praktische Durchführung der Arbeiten

Für die praktische Arbeitserfüllung sollen sie möglichst andere Mitglieder

einsetzen. Diese erhalten dann für ihre Leistungen Talente.

 

3.2.5 Sekretariat Der Vorstand bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben eines

Sekretariats und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten

verantwortlich. Die Personen, die für das Sekretariat benötigt

werden, werden von den Mitgliedern des Vorstandes nach einer

Ausschreibung in den Kreativen Seiten eingestellt.

 

3.2.6 Verantwortlichkeiten

Die Mitglieder des Vorstandes übernehmen die Verantwortung für

die ordnungsgemäße Durchführung aller Aufgaben in den 3 Arbeitsbereichen

„Finanzen“, „interne Organisation“ und „Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Mitglieder des Vorstandes vertreten die Zeitbörse nach außen.

 

3.2.7 Vergütungen des Lenkungsteams

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten für ihre koordinierende Tätigkeit

keine Talente. Wenn sie aber wichtige Grundaufgaben für

die Zeitbörse selbst ausführen müssen, weil kein anderes Mitglied

zur Verfügung steht, können diese Leistungen in Talenten vergütet

werden.

 

3.2.8 Vergütung anderer Mitglieder

Diese erhalten für ihre mit den Vorstand vereinbarten Leistungen

Talente.

3.2.9 Talentschecks der Zeitbörse an Mitglieder

Schecks, die die Zeitbörse Kassel e.V. ausstellt, müssen von dem

jeweils zuständigen Vorstandsmitglied ausgestellt, geprüft und unterschrieben

werden.

 

3.2.10 Schecks der Zeitbörse an Mitglieder des Lenkungsteams

Wenn ein Mitglied des Vorstandes von der Zeitbörse Talente erhält,

müssen die jeweils anderen beiden Vorstandsmitglieder diesen

Scheck ausstellen, prüfen und gegenzeichnen.

 

4. Stimmrecht

 

4. Grundsätzlich

Jede Mitgliedsnummer hat 1 Stimme, nur wer anwesend ist, kann

abstimmen. Mitglieder in der Probezeit sind nicht stimmberechtigt.

 

5. Auflösung

 

5. Beschlussfähigkeit

o Die Auflösung der Zeitbörse kann nur in einer fristgerecht einberufenen

Mitgliederversammlung beschlossen werden.

o Zu dieser Mitgliederversammlung muss ordentlich mit Tagesordnung eingeladen werden.

o Es müssen mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder anwesend sein.

o Die Auflösung der Zeitbörse kann nur mit einer Mehrheit von 3/4

der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

o Wenn die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, wird

fristgerecht zu einer 2. Mitgliederversammlung eingeladen. Diese ist

unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.

 

5.1 Verwertung des Vermögens

Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den

Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e.V. - fab, der es

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.