Regelwerk der Zeitbörse Kassel e.V.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12.09.2007
1. Mitgliedschaft
1.1 Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede(r) (incl. „juristischer Personen“ und Lebensgemeinschaften)
werden, die/der sich für die sozialen und gesellschaftlichen
Belange der Tauschringe interessiert und bereit ist, sich
aktiv mit seinen Talenten (Angeboten) in die Kasseler Zeitbörse einzubringen.
1.2 Eintrittsmodalitäten
Voraussetzung zu Teilnahme und Tausch in der Zeitbörse ist der
Zeitbörseneintritt. Der Eintritt erfolgt durch:
a) Abgabe eines ausgefüllten Mitglieds-Antrages,
b) Entrichten eines einmaligen Aufnahmebeitrags.
c) Bezahlung eines Jahres-Mitglieds-Beitrags im Voraus,
d) Anerkennung der Zeitbörsen-Regeln und der Satzung durch Unterschrift
1.3 Ruhende Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann für einen begrenzten Zeitraum für „ruhend“
erklärt werden. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dann
sind keine monatlichen Beiträge zu zahlen. Bei Wiederaufnahme
von Tauschgeschäften endet die ruhende Mitgliedschaft automatisch.
Eine Erklärung hierzu muss schriftlich zur Kenntnisnahme vorliegen
und in den Kreativen Seiten veröffentlicht werden.
1.4 Beendigung einer
Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder
Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und kann nur erfolgen,
wenn alle Kontostände (Talente und Mitgliedsbeiträge) ausgeglichen
sind.
Guthaben können der Zeitbörse Kassel e.V. oder anderen Mitgliedern
überlassen werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Talentguthaben
oder Beiträgen besteht nicht. Das Mitglied hat die Möglichkeit,
die Minustalente in Geld auszugleichen.
1.5 Talente-Abrechnung
vor Austritt aus der Zeitbörse
Guthaben können der Zeitbörse Kassel e.V. oder anderen Mitgliedern
überlassen werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Talentguthaben
oder Beiträgen besteht nicht
Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Minustalente in Geld auszugleichen.
1.6 Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Ausschluss wegen unsozialen oder grob fahrlässigen Verhaltens
in der Zeitbörsen-Tätigkeit kann mit absoluter Mehrheit in einer MV
beschlossen werden, wenn zuvor das Leitungsteam informiert wurde
und eine nachfolgende Mediation (Vermittlung) stattgefunden
hat. Die Konfliktparteien sind zur Mediation verpflichtet und zahlen
die Kosten anteilig.
1.1 Neumitglieder
1.1.1 Probezeit Für jedes Neumitglied gibt es eine Probezeit von 6 Monaten, in der
kein Mitgliedsbeitrag in Talenten fällig ist sondern nur der Euro Beitrag.
1.1.2 Patenschaft In dieser Zeit kann jedem Neumitglied eine Patin / ein Pate zur Seite
gestellt werden.
1.1.3 Überziehungsrahmen
Während der Probezeit kann das Neumitglied an allen Tauschaktivitäten
teilnehmen bis zu einem Überziehungsrahmen von Minus
100 Talenten.
1.1.4 Beendigung der
Probezeit
Das Neumitglied kann in der Probezeit jederzeit austreten; angefallene
Minus Talente müssen jedoch in Euro oder mit Leistung ausgeglichen
werden.
1.1.5 Ablauf der Probezeit;
Einwände gegen
eine Mitgliedschaft
Nach Ablauf der Probezeit wird das Neumitglied automatisch Mitglied
mit allen Rechten und Pflichten, außer es liegen begründete
Einwände von anderen Mitgliedern oder den Mitgliedern des Vorstandes
vor, dann wird über die Mitgliedschaft in einer Mitgliederversammlung
abgestimmt.
1.2 Beiträge
1.2.1 Jahresbeitrag Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12 € (bei Postzustellung
von Mitteilungen), bzw. 6 € (bei E-Mail- Zustellung). Er ist im Voraus
zu zahlen.
1.2.2 Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 6 TL und wird monatlich
vom Talentekonto abgebucht.
1.3 Mitgliedskonten
1.3.1 Über-/Einsicht für die
Mitglieder
Es ist möglich, vor einem Tauschgeschäft im Büro anzufragen, ob
das Tauschgeschäft gedeckt ist.
Erstellen und Zustellen von Kontoauszügen: derzeit 2mal jährlich.
1.3.2 Überziehungsrahmen Jedes Mitglied verfügt über einen Überziehungsrahmen in Höhe
von Minus 400 Talenten. (Ausnahme: Siehe Neumitglieder!)
1.3.3 Überschreitung des Überziehungsrahmens
Ausnahmen:
Ist das Limit überschritten, wird das Mitglied für weitere Ausgaben
gesperrt, und es ist verpflichtet, organisatorische Aufgaben für die
Zeitbörse zu übernehmen.
Bei Überschreitung dieses Rahmens können Leistungen von anderen
Mitgliedern nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es sind
dann keine Talente-Ausgaben mehr möglich.
In besonderen Situationen kann der Überziehungsrahmen mit begründetem
schriftlichen Antrag sowie zusätzlichen Leistungsangeboten
zeitlich befristet erhöht werden. Der Antrag ist an den Vereinsvorstand
zu stellen und kann nur von ihm als Gruppe genehmigt
werden.
1.4 Talente
1.4 Stundenlohn in Talenten
Der Wert einer Stunde Arbeitszeit beträgt 20 Talente.
Die erarbeiteten Talente werden auf Schecks vergütet.
1.4.1 Einreichen der Talenteschecks.
Talenteschecks sind innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Danach
besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung
1.5 Mitglieder-Angebote, -Nachfragen, -Daten
1.5.1 Aktualität In eigenem Interesse ist jedes Mitglied gehalten, seine Angaben
und Angebote auf aktuellem Stand zu halten.
1.5.2 Leistungs-austausch Der Austausch erfolgt durch eigenständige Kontaktaufnahme mit
anderen Mitgliedern. Dazu können die aktuellen Angebote, Nachfragen
und Adressen aus den jeweils gültigen Kreativen Seiten genutzt werden.
1.5.3 Leistungshaftung Für erbrachte Leistungen haftet jedes Mitglied selbst. Die Zeitbörse
Kassel übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zuge der
getauschten Leistungen entstanden sind.
2. Leistungen der Zeitbörse
2.1 Daten der Mitglieder Aufnahme und Pflege aller Daten der Mitglieder
2.2 Mitgliederkonten Führen der Mitgliederkonten auf dem jeweils aktuellen Stand.
Erstellen und Zustellen von Kontoauszügen; derzeit 2 mal jährlich.
2.3 Einnahmen- und Ausgaben (€)
Ordnungsgemäße und zeitnahe Verbuchung aller Einnahmen und
Ausgaben sowie Führung eines Kassenbuchs.
2.4 Informationen an die Mitglieder
Erstellen und Versenden der Kreativen Seiten, derzeit 6 mal Jährlich
( 2 Vollausgaben und 4 Ergänzungsausgaben ).
2.5 Talent- Scheckformulare
Scheckformulare werden den Mitgliedern nach Bedarf kostenlos
zur Verfügung gestellt.
2.6 Büroöffnung / Sprechzeiten
Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten im Büro.
2.7 Beratung Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Mitgliedschaft und bei
der Aktualisierung von Angeboten und Nachfragen oder auch von
Anzeigen in den Kreativen Seiten.
2.8 regelmäßige schriftliche Mitteilungen an die Mitglieder
in den "Kreativen Seiten" in Verantwortung des Redaktionsbeirates
3. Organe der Zeitbörse
3.1 Oberstes Entscheidungsorgan
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ.
3.2 Lenkungsteam Die Mitgllieder des Vereinsvorstandes
3.3 Redaktionsbeirat Der Redaktionsbeirat (siehe redaktionelle Richtlinien) besteht aus 7
Mitgliedern: 1 Redakteur / Redakteurin (gewählt für 1 Jahr),
den Mitgliedern des Vereinsvorstandes und 3 unabhängigen Mitgliedern
(gewählt für 2 Jahre)
3.1 Mitgliederversammlung
3.1.1 Durchführungsturnus Mindestens 1 mal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt,
die in den ersten drei Monaten des Jahres abgehalten werden sollte.
3.1.2 Beschlussgremium für Wahlen und Änderungen
Sie beschließt über grundlegende Änderungen der
o Mitgliederbestimmungen,
o Beiträge,
o Entlastung und Wahl des Vorstandes
o Ausschluss von Mitgliedern
o Auflösung der Zeitbörse Kassel e.V.
(Mitglieder in der Probezeit sind nicht wahlberechtigt.)
3.1.3 Entscheidungen von besonderer Wichtigkeit
Änderungen der Mitgliedsbestimmungen können nur mit 2/3 der
anwesenden, wahlberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
3.1.4 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung muss schriftlich und mit Unterstützung von mindestens 10 %
der Mitglieder bei nicht satzungsrelevanten Anliegen und 20 % bei
satzungsrelevanten Anliegen beim Vorstand beantragt werden.
3.1.5 Einladung und Protokoll
Zu den Mitgliederversammlungen laden die Mitglieder des Vorstandes
schriftlich und fristgerecht mit Tagesordnung ein.
Die Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren und in den
Kreativen Seiten zu veröffentlichen.
3.2 Lenkungsteam
3.2.1 Bezeichnung Die Mitglieder des Vorstandes
3.2.2 Personelle Festlegung
Der Vorstand wird alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
3.2.3 Organisatorische Festlegung
Es gibt drei Zuständigkeitsbereiche, die wie folgt lauten:
Finanzen, interne Organisation und Öffentlichkeitsarbeit
3.2.3 - 1 Finanzen Dem Bereich – Finanzen - sind zugeordnet:
o die Scheckbuchungen, Kassenführung und Zahlungskon-trolle,
Budgetplanung
o Einnahme- Ausgaben-Rechnung ( zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung)
3.2.3 - 2 Interne Organisation Dem Bereich – Interne Organisation - sind zugeordnet:
o Die Eingabe der Mitgliedsdaten: Adresse, Angebote und Nachfragen,
die Erstellung, der Druck und die Verteilung der Kreativen
Seiten, der Mitgliederstammtisch
3.2.3 - 3 Öffentlichkeitsarbeit Dem Bereich – Öffentlichkeitsarbeit - sind zugeordnet:
o Die Sprechzeiten, Info-Stände, Info-Abende, PR, Inter-views, Kontaktpflege
zu anderen Tauschringen und zu anderen Gruppierungen
(Dem Vorstandsbereich "Öffentlichkeitsarbeit" sind die Sprechzeiten
zugeordnet, da hier die Zeitbörse nach außen repräsentiert wird
und hier die erste Anlaufstelle für neue Mitglieder ist.)
3.2.4 Praktische Durchführung der Arbeiten
Für die praktische Arbeitserfüllung sollen sie möglichst andere Mitglieder
einsetzen. Diese erhalten dann für ihre Leistungen Talente.
3.2.5 Sekretariat Der Vorstand bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben eines
Sekretariats und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten
verantwortlich. Die Personen, die für das Sekretariat benötigt
werden, werden von den Mitgliedern des Vorstandes nach einer
Ausschreibung in den Kreativen Seiten eingestellt.
3.2.6 Verantwortlichkeiten
Die Mitglieder des Vorstandes übernehmen die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Durchführung aller Aufgaben in den 3 Arbeitsbereichen
„Finanzen“, „interne Organisation“ und „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Mitglieder des Vorstandes vertreten die Zeitbörse nach außen.
3.2.7 Vergütungen des Lenkungsteams
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten für ihre koordinierende Tätigkeit
keine Talente. Wenn sie aber wichtige Grundaufgaben für
die Zeitbörse selbst ausführen müssen, weil kein anderes Mitglied
zur Verfügung steht, können diese Leistungen in Talenten vergütet
werden.
3.2.8 Vergütung anderer Mitglieder
Diese erhalten für ihre mit den Vorstand vereinbarten Leistungen
Talente.
3.2.9 Talentschecks der Zeitbörse an Mitglieder
Schecks, die die Zeitbörse Kassel e.V. ausstellt, müssen von dem
jeweils zuständigen Vorstandsmitglied ausgestellt, geprüft und unterschrieben
werden.
3.2.10 Schecks der Zeitbörse an Mitglieder des Lenkungsteams
Wenn ein Mitglied des Vorstandes von der Zeitbörse Talente erhält,
müssen die jeweils anderen beiden Vorstandsmitglieder diesen
Scheck ausstellen, prüfen und gegenzeichnen.
4. Stimmrecht
4. Grundsätzlich
Jede Mitgliedsnummer hat 1 Stimme, nur wer anwesend ist, kann
abstimmen. Mitglieder in der Probezeit sind nicht stimmberechtigt.
5. Auflösung
5. Beschlussfähigkeit
o Die Auflösung der Zeitbörse kann nur in einer fristgerecht einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
o Zu dieser Mitgliederversammlung muss ordentlich mit Tagesordnung eingeladen werden.
o Es müssen mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder anwesend sein.
o Die Auflösung der Zeitbörse kann nur mit einer Mehrheit von 3/4
der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
o Wenn die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, wird
fristgerecht zu einer 2. Mitgliederversammlung eingeladen. Diese ist
unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.
5.1 Verwertung des Vermögens
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den
Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e.V. - fab, der es
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.